Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kraichgau Gemeinschaftsschule Gondelsheim ist bemüht, ihre Webseite neu.kgms-gondelsheim.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Baden-Württemberg barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite neu.kgms-gondelsheim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Alternativtexte: Für einige Grafiken, eingebundene Siegel, Logos und Bilder fehlen zum Teil die aussagekräftigen Alternativtexte.
- PDF-Dokumente: Einige zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. ältere Infomaterialien, Formulare oder PDF-Pläne) sind noch nicht vollständig barrierefrei im Sinne des PDF/UA-Standards.
- Kontraste und Links: An einigen Stellen entsprechen die Kontraste von Texten über Bildern oder farbigen Hintergrund-Gradienten sowie die optische Abhebung von Links noch nicht durchgehend den Anforderungen.
- Formulare: Einzelne interaktive Formulare oder Online-Anmeldeseiten sind gegebenenfalls für Screenreader-Nutzer temporär noch nicht uneingeschränkt bedienbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, das System und die Inhalte im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten zu verbessern und Barrieren schrittweise abzubauen.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Oktober 2026 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung nach § 4 L-BGG-DVO und wird regelmäßig aktualisiert.
3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bei Mängeln zur Barrierefreiheit oder für Informationen in zugänglicher Form erreichen Sie die Schule direkt:
Kraichgau Gemeinschaftsschule Gondelsheim
Obergrombacher Str. 4, 75053 Gondelsheim
Obergrombacher Str. 4, 75053 Gondelsheim
- Telefon: 07252 / 974835
- E-Mail: info@kgms-gondelsheim.de
- Verantwortlich: Schulleiter Benjamin Kreis-Polich
Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen.
4. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Bei unzureichender Beantwortung Ihrer Kontaktaufnahme können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landes wenden. Nähere Informationen zum Verfahren und den Kontaktdaten der Schlichtungsstelle finden Sie direkt auf der Webseite der Schule.